Helmpflicht:
Der mit der Eintrittskarte ausgehändigte Sicherheitshelm ist auf dem gesamten AUSTROFOMA-Gelände (AUSTROFOMA-Dorf, Waldparcours, Brennholz-Dorf) zu tragen!
Alkoholverbot:
Auf dem gesamten AUSTROFOMA-Gelände ist der Konsum von Alkohol strengstens untersagt! Zuwiderhandelnde Personen können vom Sicherheitspersonal vom Gelände verwiesen werden!
Absperrungen:
Beachten Sie alle Absperrungen, Sie dürfen NIEMALS übertreten werden!
Gefährdungsbereiche meiden:
Der Aufenthalt in Gefährdungsbereichen der eingesetzten Maschinen ist strengstens verboten!
Den Anweisungen des Sicherheitspersonals und der Projektleitung ist in jedem Fall Folge zu leisten! Personen, die die AUSTROFOMA-Sicherheitsregeln nicht einhalten, oder sich den Anweisungen des Sicherheitspersonals und der Projektleitung widersetzen, können vom AUSTROFOMA-Gelände verwiesen werden.
Offenes Feuer / Rauchverbote:
Das Hantieren mit offenem Feuer ist untersagt! Zigarettenkippen sind im Sinne der Waldbrandvermeidung ordnungsgemäß zu entsorgen!
Bei akuter Waldbrandgefahr gilt ein generelles Rauchverbot!
Holzpolter:
Das Betreten von Holzpoltern ist verboten – Lebensgefahr durch abrollende Stämme!
Zutritt:
Der Zutritt ist erst ab dem vollendeten 12 Lebensjahr in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson gestattet. Eine Aufsichtsperson wir bis zum vollendeten 16 Lebensjahr benötigt.
Lift:
Es gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Stuhleckbergbahnen.